IM FAMILIENGERICHTSVERFAHREN: Als Sachverständige fertige ich psychologische Gutachten zu Fragestellungen in folgenden Bereichen:

  • ELTERLICHE SORGE nach Trennung oder Scheidung
  • UMGANG VON KINDERN mit Eltern oder Bezugspersonen
  • ERZIEHUNGSFÄHIGKEIT von Eltern oder Bezugspersonen
  • KINDESWOHL mögliche Gefährdung bei Sorge oder Umgang
  • RÜCKFÜHRUNG von Kindern in ihre Herkunftsfamilie
  • ADOPTION Minderjähriger.

Die Begutachtung orientiert sich an Ressourcen und Lösungen und an der Verminderung von Konflikten. Neben der Exploration im Gespräch und der Interaktionsbeobachtung ist eine differenzierte psychologische Diagnostik mit standardisierten Testverfahren ein wichtiger Bestandteil dieses Konzeptes.