IM STRAFVERFAHREN: Als forensisch psychologische Sachverständige erstelle ich für Amtsgerichte, Landgerichte und Jugendkammern Gutachten bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen zur Frage der Straf- und Entwicklungsreife (§§ 3, 105 JGG) und zur Frage der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB).
IM STRAFVOLLZUG: Ich verfasse für Justizvollzugsanstalten und Strafvollstreckungskammern rechtspsychologische Gutachten zur Gefährlichkeitsprognose, zur Lockerung von Vollzugsmaßnahmen wie Hafturlaube (§13 StVollGz), Unterbringung im offenen Vollzug (§ 10 StVollzG), Zulassung zum Freigang (§ 11StVollzG) und bei Reststrafenanträgen (§ 57 StGB, § 454 Abs. 2 StPO).
TESTPSYCHOLOGISCHE DIAGNOSTIK: Individuelle Diagnostik führe ich in den Bereichen Intelligenz, Persönlichkeit, Persönlichkeitsstörungen, Psychopathy, Symptombelastung, Suchtproblematik, und Risiko- und Schutzfaktoren durch.